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Die Krux mit dem Brandschutz

Der vorbeugende Brandschutz ist die Bezeichnung aller Maßnahmen, die zur Vermeidung von Brandfällen im Vorfeld getroffen werden. Dabei geht es um das Verhindern der Entstehung sowie der Ausbreitung von Bränden durch bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen.

Betreiber, Haustechniker, Makler, Prüfingenieure, Ingenieure für den vorbeugenden Brandschutz, Nutzer und Besucher sollten sich der Gefahr von Bränden in einem Gebäude bewusst sein, hauptsächlich zum Schutz von Leib und Leben, aber auch zum Schutz von Schadensersatzansprüchen nach einem Brandfall.

Für alle Stakeholder rund um Immobilien bedeutet im Wesentlichen: Augen auf, aufmerksam sein und mögliche Mängel ansprechen und anzeigen (nicht bei der Polizei, sondern beim verantwortlichen Haustechniker, Betreiber, Eigentümer/Vermieter, … im Zweifelsfall durchfragen, wer verantwortlich ist).

Immobilien stellen grundsätzlich Produkte in knapper Zahl und damit im hochpreisigen Segment dar. Überstürzte und unüberlegte Käufe und Verkäufe von Immobilien kann bei mangelnder Sorgfalt zu einer finanziellen Katastrophe für ein ganzes Unternehmen werden und sich existenzbedrohend auswirken. Da Mängel im vorbeugenden baulichen Brandschutz bedeutet, dass ein Gebäude eine Gefahr für Leib und Leben werden kann, resultiert hieraus nicht selten sofortiger Handlungsbedarf und -pflicht. Damit können meist auch enorme Kosten einhergehen. 

Anders verhält es sich mit den pflichtgemäßen Wartungen und Prüfungen. Diese sind vorab bekannt, gut kalkulierbar und sollten daher in der Investitionsrechnung berücksichtigt werden sollten. 

Die häufigsten Konfliktpotentiale, auf die wir bisher bei unserer Arbeit getroffen sind, werden wir hier kurz erläutern:

Brandmelder

Flucht- und Rettungswege

Flucht- und Rettungspläne

Rauch- und Brandschutztüren

Beschilderung und Piktogramme

Brandmelder

Es gibt verschiedene Arten von Brandmelder, deren unterschiedlichen technischen Funktionsweisen hier nicht erläutert werden. Brandmelder haben die Aufgabe einen Brand frühestmöglich zu erkennen und dann, je nach Ausführung, den Brand an eine entsprechende Anlage zu melden und akustisch oder visuell auf den Brand hinzuweisen. Seitdem am 31.12.2020 die letzte Übergangsfrist zum Nachrüsten von Rauchmeldern in Brandenburg ausgelaufen ist, sind Brandmelder in allen Bundesländern Pflicht. Hier wird die Zuverlässigkeit der Eigentümer und Betreiber, sowie die Selbstkontrolle der Nutzer vorausgesetzt – weder Feuerwehr noch eine zuständige Behörde kontrolliert, ob Brandmelder in privaten Wohnungen pflichtgemäß installiert wurden. In jedem Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flur, die als Fluchtwege aus einem Aufenthaltsraum dienen, sind Brandmelder zu installieren. In allen Bundesländern gilt: in jedem Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flur, die als Fluchtwege aus einem Aufenthaltsraum dienen, sind Brandmelder zu installieren.  Je nach Bundesland existieren weitere Auflagen; die individuelle Information obliegt jedem einzelnen Eigentümern, Betreibern und Nutzern. 

Die Rauchmelderpflicht in Schlafzimmern kann in Pflegeheimen und zweckähnlichen Einrichtungen auch zu einer Gefahr werden: es kommt durchaus vor, dass Personen, die durch die akustischen und visuellen Signale gewarnt werden sollen, aufgrund ihres Alters und den damit verbundenen körperlichen Einschränkungen nicht mehr in der Lage sind, sich selbst, geschweige denn andere Personen zu retten. Angst- und Panikreaktionen können dann zu einer lebensgefährlichen Belastung für den Organismus führen. Die Inzidenz von Fehlalarmen oder ausgelösten Alarmen aufgrund eines Unfalls in einer Küchenzeile sind hier besonders häufig. Dennoch bleibt: Brandmelder sind zunächst Pflicht! Alternative Lösungsmöglichkeiten, wie ein stiller Alarm bei den Pflegekräften, muss individuell für jede Einrichtungen im Brandschutzkonzept integriert und vom Prüfingenieur und der Feuerwehr genehmigt werden.

Relevant für die Investitionsrechnung ist vor allem die gesetzliche Regelung, dass die Brandmelder alle acht Jahre ausgetauscht werden müssen. Insbesondere bei großen Häusern mit vielen Brandmeldern kann dies erhebliche verursachen, mit 140-180 € pro Brandmelder sollte da gerechnet werden. Bei einer Hohlraumüberwachung im doppelten Boden oder bei einer abgehängten Decke kann da eine stattliche Anzahl von Meldern zusammenkommen.

Flucht- und Rettungswege

Stellen Sie sich selbst einmal die Frage, wie häufig Sie, nachdem Sie ein öffentliches Gebäude betreten haben, einmal bewusst den Flucht- und Rettungswegplan studiert haben und beantworten Sie sich diese Frage ehrlich – vermutlich selten. Jedem Fluggast ist die routinemäßig vor Beginn des Fluges durchgeführte Sicherheitsunterweisung geläufig, wobei die Fluchtmöglichkeiten bei einem einzigen Ganz sehr begrenzt sind. Im Gebäude wird es schon dann komplizierter, weil es immer zwei Fluchtwege geben muss. Stellen Sie sich vor, dass sie möglicherweise aus dem Schlaf kommen und mit sehr schlechter Sicht aus einem Ihnen unbekannten Gebäude ins Freie finden müssen. Sie werden für einen freien Gang ohne Stolperfallen, zu welchen Dekorationsgegenstände sehr schnell werden können, dankbar sein. Seien Sie sich über die folgenden Tatsachen bewusst:

  1. Der Rauch eines Brandes zieht schneller, als sie laufen können!
  2. Der Rauch nimmt Ihnen die komplette Sicht!

Da Ihnen im Regelfall zwei Rettungswege zur Verfügung stehen, sollten Sie immer den rauchfreien Weg wählen. Allerdings kann der zweite Rettungsweg, je nach Brandschutzkonzept, auch bedeuten, dass Rettungsgerät der Feuerwehr (z.B. Drehleiter, die an ein Fenster gehoben wird) als zweiter Rettungsweg zählt. Ein persönlicher Rat an dieser Stelle: setzen Sie sich mindestens einmal im Jahr mit Ihren Kindern zusammen und besprechen Sie das Verhalten und die Rettungsmöglichkeiten im Brandfall (das ist übrigens auch in der Schule Pflicht!).

Für alle Flucht- und Rettungswege gilt: freihalten von Hindernissen und Brandlasten (darunter versteht man die Wärme, die bei der Verbrennung von Gegenständen entsteht; bzw. umgangssprachlich das Futter eines Feuers) und zum Brandschutz gehörende Einbauten (Brandschutztür, Feuerlöscher, usw.) nicht manipulieren oder verändern! In Versammlungsstätten ist der Betreiber für das Freihalten von Fluchtwegen verantwortlich (§ 31 MVStättV). Aus dem Arbeitsschutz ergibt sich die Pflicht des Arbeitgebers, Rettungswege frei zu halten (ASR). Insbesondere in Kaufhäusern fällt uns bei unseren unterschiedlichen Aufträgen immer wieder auf, dass sich vor einer Notausgangstür, die sonst nicht genutzt wird, häufig eine schnell mal abgestellte Kiste oder ein kleines Regal befindet.  Damit gilt der Fluchtweg als blockiert. Brandereignisse in Diskotheken mit häufig schweren Folgen verdeutlichten die Praxis der Betreiber, dass Fluchtwegtüren verschlossen wurden, um das unkontrollierte Eintreten von Gästen zu verhindern. In Büros und Verwaltungsgebäuden sind es gerne Dekorationselemente wie Pflanzen oder Sitzmöbel und Sitzgelegenheiten, die unzulässig in Fluren abgestellt werden. Ganz besonders kritisch, wenn auch der gute Wille dahinter erkennbar ist, sind saisonale Dekorationen, wie Strohballen im Herbst, die in Fluren von Pflegeheimen auftauchen. Diese sind nicht nur ein Hindernis für Flüchtende, Retter und Feuerwehrleute, sondern auch eine enorme Brandlast. Bevorzugen Sie es, Spielverderber und Lebensretter zu sein und achten Sie als Betreiber auf das Freihalten von Fluchtwegen. Wenn Sie nur einen Zugang zum Gebäude ermöglichen wollen, können Ihnen sogenannte Panikschlösser helfen: mit diesen können Sie Türen abschließen, sie sind jedoch jederzeit in eine Richtung trotzdem mittels Türklinke zu öffnen.

Flucht- und Rettungspläne

Wie bereits im Absatz über Flucht- und Rettungswege erläutert, wirft man gewohnheitsbedingt nur selten einen Blick auf die aufgehängte Flucht- und Rettungspläne. Bedenken Sie bitte, dass Ihnen der Rauch sämtliche Sicht nimmt, sodass die Suche nach dem Plan im Brandfall eine Herausforderung wird. In jedem Hotelzimmer findet sich ein Plan. Auf diesen Plan müssen Sie sich verlassen können. Zur Info: Der Plan vor Ihnen sollte nicht genordet, also wie eine Landkarte mit Norden nach oben ausgerichtet sein, sondern so, wie der Plan angebracht ist. Die Wand vor Ihnen ist sozusagen auf dem Plan oben. Als Eigentümer oder Betreiber sind Sie dafür verantwortlich, dass die Pläne die tatsächliche Bebauung widerspiegeln und der aktuellen Norm entsprechen. Erschreckend häufig fällt uns bei unserer Arbeit auf, dass die Pläne nicht aktuell sind oder schlicht falsch sind oder nicht der Norm entsprechen. 

Wie bereits im Absatz über Flucht- und Rettungswege erläutert, wirft man gewohnheitsbedingt nur selten einen Blick auf die aufgehängte Flucht- und Rettungspläne. Bedenken Sie bitte, dass Ihnen der Rauch sämtliche Sicht nimmt, sodass die Suche nach dem Plan im Brandfall eine Herausforderung wird. In jedem Hotelzimmer findet sich ein Plan. Auf diesen Plan müssen Sie sich verlassen können. Zur Info: Der Plan vor Ihnen sollte nicht genordet, also wie eine Landkarte mit Norden nach oben ausgerichtet sein, sondern so, wie der Plan angebracht ist. Die Wand vor Ihnen ist sozusagen auf dem Plan oben. Als Eigentümer oder Betreiber sind Sie dafür verantwortlich, dass die Pläne die tatsächliche Bebauung widerspiegeln und der aktuellen Norm entsprechen. Erschreckend häufig fällt uns bei unserer Arbeit auf, dass die Pläne nicht aktuell sind oder schlicht falsch sind oder nicht der Norm entsprechen. 

Das folgende Bild eines Plans von 2008 wurde von einem unserer Kollegen bei einem privaten Besuch in einem Krankenhaus aufgenommen. Sagen Sie uns bitte, wo der nächste Feuerlöscher ist.

Wir können es Ihnen auch nicht sagen und müssten vor Ort danach auf die Suche gehen.

Die Norm DIN ISO 23601 definiert, wie Flucht- und Rettungspläne aussehen müssen. Diese müssen selbstverständlich bei der Änderung von Grundrissen oder Fluchtwegen aktualisiert werden. Es gibt einen Bestandschutz für Pläne, sofern die damalig zugrundeliegende Norm korrekt eingehalten wurde.

Rauch- und Brandschutztüren

Türen mit einer Funktion gemäß vorbeugendem baulichen Brandschutz werden in verschiedenen Feuerwiderstandsklassen angeboten. Die Anforderungen an Feuerschutzabschlüsse werden in der DIN 4102-5 geregelt. Eine entsprechende Tür dient als Feuerschutzabschluss in einer Öffnung einer Trennwand zwischen Nutzungseinheiten und in Brandwänden. Es gibt die Klassen T30, T60, T90, T120 und T180. Die Zahl hinter dem T gibt die Dauer in Minuten an, für welche der Feuerschutzabschluss den Durchtritt des Feuers verhindern muss. Es gibt auch Rauchschutztüren, welche die Ausbreitung von Rauch verhindern sollen. Die Anforderungen an Rauchschutztüren sind in der DIN 18095 geregelt. Eine Rauchschutztür, die mit RS analog zu der Verwendung der T-Klassifizierung gekennzeichnet ist und eine Brandschutztür können in einer Tür kombiniert sein, müssen es aber nicht. Ob eine Tür eine entsprechende Klassifikation besitzt, erkennen Sie an den Plaketten, die sich an der Tür befinden muss. Sonst ist sie bei einer Prüfung nicht als solche zu erkennen. 

Die Plakette befindet sich meist an der dünnen Seite des Türblatts, zwischen den Türbändern und wird durch die Zarge verdeckt. Das vorliegende Beispiel zeigt eine T90 Brandschutztür zu einem Fluchttreppenhaus.

Brandschutztüren sind nur dann effektiv, wenn diese im Brandfall geschlossen sind. Dafür sorgt bei ständig geöffneten Türen eine automatische Schließvorrichtung. Auf die technische Funktionsweise der verschiedenen Lösungsmöglichkeiten wird hier nicht eingegangen. Die Zertifizierung erhält eine Brandschutztür aufgrund ihrer Bauweise. Also darf sie nicht nachträglich verändert oder in seiner Funktionsweise manipuliert werden. Dabei sollte beachtet werden: Wer eine Brand- oder Rauchschutztür mit einem Keil offenhält, macht sich strafbar (§ 145 Abs. 2 Nr. 2 Strafgesetzbuch)! Das gilt auch für das nachträglich anbringen von Haken in einer Brandschutztür, wie in dem folgenden Bild:

Zum einen hält der Haken die Brandschutztür dauerhaft offen. Diese Manipulation mit dem Durchbohren der Tür bewirkt außerdem, dass sie in Ihrer Funktion beeinträchtigt wird.

Es gibt durchaus legale Maßnahmen, Türen langfristig offen zu halten. Als Eigentümer und Betreiber sollten Sie sich ausschließlich auf diese Maßnahmen zurückgreifen. 

Beschilderung und Piktogramme

Auch Fluchtwegpiktogramme haben sich im Laufe der Zeit verändert. Die relevanten Vorgaben finden Sie in der BGV A8, ASR A1.3, DIN 4844-2 oder ISO 7010. Die aktuellen Fluchtwegkennzeichen erkennen Sie an der abgerundeten Ferse der Person auf dem Piktogramm:

Die Fluchtwegpiktogramme gibt es nachleuchtend, beleuchtet oder hinterleuchtet. Grundsätzlich gilt, dass sie gut sichtbar aufgehängt werden müssen. Das bedeutet vor allem, dass sie in Fluchtwegen auch an jedem Türsturz und an jeder Richtungsänderung eines Fluchtwegs hängen müssen. Dabei hilft es allerdings nicht, die Kennzeichnung in einem Flur an die flache Wand zu hängen, wie es uns in diesem Beispiel eines Hotelflurs begegnet ist. Hier ist das Piktogramm auf der rechten Seite, kurz vor dem Zeichen für den Feuerlöscher, nicht zu erkennen:

Mit dem Erscheinen der DIN ISO 16069 im April 2019 hat sich ein ganz neues Problem ergeben, womit Deutschland auf internationaler Ebene eine Besonderheit darstellt. Die neue DIN ist die Übernahme der internationalen Norm ISO 16069, in der unter anderem die Bedeutung der Rettungswegzeichen in Kombination mit dem Richtungspfeil beschrieben wird. Die DIN hat die internationale Festlegung übernommen, wobei die übrigen Vorschriften, wie die ASR A1.3, auf die Richtung des Pfeils nicht weiter eingehen. Der Pfeil ist grundsätzlich immer mit dem Fluchtmännchen anzubringen. Die Pfeilrichtung steht dabei für die Laufrichtung entlang des Fluchtwegs. Wichtig hierbei ist bereits, dass die Verwendung der Piktogramme im Gebäude konsistent ist: ein Pfeil sollte immer für die gleiche Richtung stehen. Hier ein Beispiel, wie es zu Missverständnis in Deutschland kommen kann:

In der Praxis ist es zumeist so, dass der Pfeil so angebracht wird, dass er auf den darunter liegenden Fluchtweg deutet. Jetzt kommt die entscheidende Frage: in welche Richtung zeigt der Pfeil auf den Schildern der Autobahn, wenn Sie geradeaus fahren müssen? Selbst Kinder können diese Frage beantworten, aber wie antworten sie auf die Frage, in welche Richtung der Pfeil eines Fluchtwegpiktogramms zeigen sollte? Da ist es doch missverständlich, dass der Pfeil für den Fluchtweg bisher nach unten zeigte. Sie müssen sich bei der Verwendung von Fluchtwegkennzeichen vorstellen, dass Sie das Zeichen von der Decke nehmen und vor sich auf den Boden legen. Dann sollte der Pfeil die Richtung anzeigen, in die Sie flüchten müssen. In der Praxis ist die nach aktueller Norm zur richtigen Verwendung meist noch nicht angekommen. Gerichtsurteile über die falsche Verwendung der neuen Fluchtwegkennzeichen liegen noch nicht vor. Um Missverständnisse und Personenschäden und daraus resultierende schmerzhafte Regressansprüche zu vermeiden, lohnt die Kontrolle des Brandschutztechnikers und zu Ihrer eigenen Sicherheit ist auch hier ein Blick auf den Fluchtwegplan ratsam.

Nicht nur Fluchtwege müssen gekennzeichnet werden, sondern in bestimmten Fällen auch die Wege zum Gebäude. Diese sind für die Feuerwehr relevant. Wenn im Brandschutzkonzept Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen auf dem Grundstück vorgesehen sind, müssen diese ausgeschildert werden. Damit soll vor allem verhindert werden, dass Feuerwehrzufahrten durch parkende Fahrzeuge blockiert werden. Im Abschnitt über Flucht- und Rettungswege wurde bereits darauf hingewiesen, dass der zweite Fluchtweg gegebenenfalls auch über das Rettungsgerät der Feuerwehr gewährleistet werden kann. Für das Aufstellen der Drehleiter muss die Feuerwehr infolgedessen die dafür vorgesehenen Flächen auch erreichen können, weshalb eine Beschilderung grundsätzlich sinnvoll ist.Der vorbeugende bauliche Brandschutz ist in der richtigen Umsetzung eine fachlich anspruchsvolle Aufgabe. Regelmäßige Prüfungen sollten durch die Feuerwehr durchgeführt werden. Jedoch haben diese zum einen häufig nicht die Zeit für eine tiefgehende Prüfung und zum anderen führt sie meist keine Unterlagenkontrolle von Bauakten durch. So bleibt es also in Ihrer Verantwortung als Eigentümer, Betreiber und Nutzer auf eventuelle Mängel hinzuweisen bzw. diese zu beheben. Der vorbeugende bauliche Brandschutz soll nicht vernachlässigt werden, sondern vor allem Leben retten – Ihres mit eingeschlossen. Ein sorgfältiges Facility- und Portfoliomanagement hilft vor allem dabei, gesetzliche Vorgaben sowie Wartungs- und Prüffristen einzuhalten. Mit einer tiefgreifenden Analyse lassen sich auch hier Prozesse vereinfachen und Kosteneinsparpotentiale identifizieren. 

Sprechen Sie uns gerne an!

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